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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Inhalt

1. Allgemeine Bedingungen
2. Besondere Bedingungen für Hosting-Dienstleistungen
3. Besondere Bedingungen für Domainregistrierungen

1. Allgemeine Bedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Nexacor GmbH (nachfolgend Nexacor) und seinen Kunden. Nexacor erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von Nexacor ausdrücklich zugestimmt.
  2. Nexacor ist berechtigt, mit Zustimmung des Kunden den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen Nexacor für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Nexacor verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die auf der Website oder sonst angegebenen Angebote von Nexacor sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Bestellung einer Leistung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots und die Bereitstellung der Leistung durch Nexacor zustande.
  3. Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars in schriftlicher Form an Nexacor oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden.
  4. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit per E-Mail bei Nexacor wegen einer bestimmten Leistung anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet Nexacor dem Kunden gesondert ein Angebot per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise für die von Nexacor angebotenen Leistungen als Nettopreise, zahlbar zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden monatlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung. Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung der Rechnung an die von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. Nexacor bleibt es vorbehalten alternativ zur Zusendung per E-Mail die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und er die Rechnung bei Nexacor jeweils anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt entrichtet.
  4. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist Nexacor berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 für die erste Mahnung, EUR 7,50 für die zweite Mahnung und EUR 10,00 für die dritte Mahnung erheben. Offene Forderungen kann Nexacor auch durch ein Inkasso-Unternehmen einfordern. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Nexacor vorbehalten.
  5. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens sieben Tage in Verzug, ist Nexacor berechtigt, seine Leistung zu verweigern, die Internetpräsenz des Kunden zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Nach fruchtlosem Fristablauf der in der Mahnung angegebenen Frist ist Nexacor insbesondere auch berechtigt, eine jeweilige Domain ohne gesonderte Ankündigung nicht weiter registriert zu halten und diese freizugeben. Der Entgeltanspruch bleibt jedoch in diesem Falle vollumfänglich bestehen.
  6. Darüber hinaus ist Nexacor nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens vier Wochen in Verzug befindet.
  7. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch Nexacor hat Nexacor Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
  8. Nexacor ist berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Nexacor ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht Nexacor ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Nexacor überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nexacor bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, die Werke und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  2. Die Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Nexacor und dem Kunden.
  4. Nexacor hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Nexacor eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Nexacor bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

§ 5 Gestaltungsfreiheit

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Nexacor Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach dem Abschluss des Auftrags Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Nexacor eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Nexacor auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Nexacor übergebenen Daten, Dokumente und Materialien berechtigt ist, und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten diese nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde Nexacor im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 6 Fremdleistungen

  1. Nexacor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, Nexacor hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Nexacor abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, Nexacor im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Nexacor haftet dem Kunden für Schäden unbegrenzt, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nexacor nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In diesem Fall jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Nexacor haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Darüber hinaus haftet Nexacor für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von Nexacor oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt.
  3. Nexacor ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von Nexacor autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Kunde stellt Nexacor diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Es ergeben sich keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche für den Kunden bei nicht durch Nexacor zu verantwortenden Ausfällen.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Volljährigkeit

  1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Nexacor anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Der Kunde erklärt, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Annahme der Leistung, dass er zu dieser berechtigt ist. Nexacor weist hiermit ausdrücklich auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telemediengesetz (TMG) darüber unterrichtet, dass Nexacor seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu. Soweit sich Nexacor zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Im Einzelnen gilt die Datenschutzerklärung von Nexacor in der jeweils aktuellen Fassung, wie sie auf der Nexacor Webseite abrufbar ist.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Nexacor und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Nexacor, Lörrach.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand: 27.02.2017

2. Besondere Bedingungen für Hosting-Dienstleistungen

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Nexacor stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“ oder „Dienste“ genannt). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.
  2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten – gemäß Leistungsbeschreibung – auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
  3. Bei gewählten Tarifen, die laut Produktbeschreibung nicht über unbegrenzten Traffic / Datenverbrauch verfügen, erfolgt eine automatische Mehrberechnung des zusätzlichen Datenvolumens nach Verbrauch des in der Produktbeschreibung des jeweiligen gewählten Tarifs angegebenen Inklusivvolumens. Der zusätzliche Datenvolumen wird in diesem Fall mit 4,50 € (exkl. MwSt.) je 1 GB zusätzlicher Datenvolumen im Monat berechnet. Die Rechnungsstellung für dieses zusätzlich verbrauchte Datenvolumen erfolgt nachträglich. Die Berechnung erfolgt in Schritten von jeweils 1 GB Datenvolumen. Eine Übertragung des zusätzlichen Datenvolumens, das in einem bestimmten Monat berechnet, jedoch nicht vollständig verbraucht wurde, ist in den darauf folgenden Monat nicht möglich.
  4. Nexacor bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn Nexacor aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
  5. Der Leistungsumfang von Nexacor ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Angebotsinformation, dem Bestellformular sowie den jeweils geltenden Sonderangeboten. Nexacor bietet die Nutzung der Leistungen in verschiedenen Tarifen an. Die Einzelheiten, insbesondere Speichergröße, Anzahl der E-Mail-Adressen und Kombinierbarkeit der Angebote werden individuell für jeden einzelnen Kunden von Nexacor erstellt.

§ 2 Verfügbarkeit der Leistung, Rechte von Nexacor

  1. Die Leistungen von Nexacor werden nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Kunden erbracht. Die Verfügbarkeit der Leistungen wird nicht gewährleistet und ist nicht geschuldet, sofern sie sich nicht ausdrücklich aus den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen von Nexacor ergibt.
  2. Die Leistungen von Nexacor sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel abrufbar. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Nexacor bzw. eines Drittanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht verfügbar sind. Separate Regelungen bezüglich der Verfügbarkeit können in individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden – in so genannten Service Level Agreements (SLA) – vereinbart werden.
  3. Nexacor ist für die Erreichbarkeit der Dienste nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Fehler im technischen Betrieb auftreten, die auf Störungen oder Ursachen beruhen, die nicht von Nexacor verursacht wurden und/oder von dieser nicht beeinflussbar sind. Nexacor ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.
  4. Nexacor verpflichtet sich zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet. Nexacor weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Nexacor übernimmt deshalb keine Verpflichtung für das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit.
  5. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von Nexacor dar. Nexacor wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende oder notwendige Wartungsarbeiten werden, sobald sie bekannt sind, dem Kunden angekündigt.
  6. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen von Nexacor, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können von Nexacor jederzeit eingestellt werden.
  7. Nexacor hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Nexacor kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Die Vertragsübernahme ist dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
  8. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver von Nexacor darzustellen. Nexacor behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
  9. Nexacor betreibt auf verschiedenen Servern einen Viren- und Spamfilter. Diese automatischen Dienste kontrollieren u.a. ein- und ausgehende E-Mails auf verdächtige und gefährliche Inhalte (Viren, Würmer, Trojaner, etc.). Diese Automatisierung löscht E-Mails bei Entdeckung gefährlicher Inhalte und verhindert somit die Zustellung. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Weiterhin erfolgt jedoch keine Einsicht von Nexacor in E-Mails, so dass die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleistet wird. Nexacor gewährt keine Garantie auf Vollständigkeit der Überprüfung durch die oben genannte Automatisierung.
  10. Nexacor erstellt freiwillig Backups der E-Mails, Datenbanken und des Webspace des Kunden. Die Wiederherstellung dieser Daten ist jedoch kostenpflichtig und muss vom Kunden gesondert beantragt werden. Im diesem Zusammenhang wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die Datensicherung noch die Wiederherstellung der gespeicherten Daten des Kunden von Nexacor geschuldet sind. Nexacor übernimmt demnach keine Haftung für eine erfolgreiche Datensicherung bzw. Wiederherstellung der Daten des Kunden. Es obliegt allein dem Kunden die Dateien und Einstellungen, auf die er zugreifen kann, gemäß § 4 Nr. 16 dieser Geschäftsbedingungen selbst regelmäßig zu sichern.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit jedoch für mindestens 12 Monate abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der aktuellen Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt werden und verlängert sich jeweils um die Mindestlaufzeit (12 Monaten Laufzeit: der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate; 24 Monate Laufzeit: der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate), wenn die Kündigung nicht rechtzeitig bei Nexacor eingegangen ist.
  3. Davon unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    – der Kunde gegen seine Verpflichtungen aus § 4 Ziffern 1 bis 17 dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen verstößt,
    – der Kunde mit den geschuldeten Zahlungen mehr als zwei Wochen in Verzug ist,
    – ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegt,
    – der Kunde nationalsozialistische, rassistische, extremistische, gewaltverherrlichende, pornographische oder in anderer Form illegale Inhalte veröffentlicht,
    – der Kunde trotz Abmahnung durch Nexacor weiterhin gegen den zwischen dem Kunden und Nexacor geschlossenen Vertrag verstößt,
    – wenn sich die technischen oder sonstigen Standards grundlegend ändern.
  4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden in der Regel sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, gelöscht. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden und muss vor der Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  6. Darüber hinaus ist Nexacor nach Beendigung des Vertrages berechtigt, Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Nexacor zur Vertragsabwicklung eine korrekte ladungsfähige Postanschrift anzugeben. Er ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und aktuell zu halten. Er verpflichtet sich, Nexacor jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Cartravo die aktuelle Richtigkeit binnen 7 Tagen ab Zugang erneut zu bestätigen.
  2. Der Kunde räumt Nexacor an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Nexacor sachgerecht und zweckentsprechend zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von Nexacor nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Leistungen anderer Teilnehmer der Dienste von Nexacor unberechtigt zu nutzen, nicht im Vertrag zwischen Nexacor und dem Kunden vereinbarte Leistungen unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Dienste von Nexacor oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste von Nexacor unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über die Dienste von Nexacor anzubieten.
  4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, den oder die ihm überlassenen oder von ihm eingebrachten Server nicht für illegale Handlungen zu nutzen, insbesondere
    – den Betrieb von Filesharing-Tools wie z.B. eDonkey, BitTorent
    – das Scannen von fremden Netzen oder fremden IP-Adressen (Port-Scanning)
    – das manuelle Ändern der Hardwareadresse (MAC)
    – die Verwendung von gefakten Source-IPs
    – die Nutzung von DDoS (Distributed Denial of Service)-Attacken
    – das Fälschen von IP-Adressen, Mail-und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren
    zu unterlassen.
  5. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nexacor ist es nicht gestattet, Programme, Video- und oder Audio-Dateien zum Download anzubieten. Nexacor wird einem solchen Angebot zustimmen, wenn diese Dateien lediglich der Illustration der Website des Kunden dienen. Der Kunde hat weiterhin – insbesondere durch Einhaltung anerkannter technischer Standards – dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
  6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internetpräsenzen oder Daten anderer Kunden von Nexacor, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung von Nexacor gestattet:
    – Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
    – Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
    – ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System
  7. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert, ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem von Nexacor abgelegt sind und lediglich unter einer über Nexacor registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen von Nexacor zur Verfügung stellt.
  8. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Inhalte gegen geltende Gesetze nicht verstoßen. Nexacor übt keinerlei Kontrolle über diese Inhalte aus. Nexacor hat das Recht, Inhalte, die gegen die erwähnten Richtlinien verstoßen, abzulehnen und aus dem Netz zu entfernen. In einem solchen Fall wird Nexacor mit dem Kunden eine Frist setzen, binnen welcher die Inhalte regelkonform sein müssen. Verstreicht diese Frist ohne Erfolg, dann gilt der Vertrag als beendet. Nexacor lehnt jede Verantwortung für Konsequenzen ab, die sich aus missbräuchlicher Verwendung seiner Leistungen ergeben. Falls Nexacor wegen missbräuchlicher Nutzung seiner Leistungen durch den Kunden Schaden erleidet, wird der Kunde Nexacor gegenüber schadenersatzpflichtig.
  9. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen oder Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte zum Gegenstand haben.
  10. Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann eingestellt werden, wenn der Nutzer im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.
  11. Dem Kunden wird entsprechend der Leistungsbeschreibung die Möglichkeit gegeben, E-Mailadressen einzurichten. Eine öffentliche Weitergabe von E-Mail Accounts oder E-Mail- Weiterleitungsadressen an Dritte ist nicht erlaubt. Für alle Inhalte der Mails bezüglich der gebuchten Domain, ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Versenden von unerwünschten Mails (Spam) ist verboten. Wird aufgrund des Spamversands durch einen Kunden ein Mailserver indexiert, haftet der Kunde im vollem Umfang für die entstandenen Schäden wie z.B.: Bereinigung der MailQueues, Neuinstallation der Server durch gehackte Mailscripte / Mailaccounts, Entfernen der Mailserver aus den entsprechenden Blacklisten. Als Spam zählen auch, unerwünschte E-Mails, die über andere Mail Server/Anbieter versendet oder empfangen werden, aber im Mail selbst, als Absender / Replay oder im Text angegeben oder in anderer Weise eingefügt, eine Mailadresse der gebuchten Domain enthält, oder andere Rückschlüsse auf die Domain zulässt.
  12. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server von Nexacor sowie der Versand über Domains, die über Nexacor registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um Werbe-E-Mails handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 250 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.
  13. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Nexacor zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten. Ferner verpflichtet er sich, Nexacor unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  14. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, Nexacor unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
  15. Soweit es sich bei dem jeweiligen Tarif nicht um einen Resellertarif handelt, darf der Kunde die Leistungen von Nexacor Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen („Reseller-Tätigkeit“). Ausgenommen hiervon ist das Zurverfügungstellen an Familienangehörige und Freunde, soweit dieses unentgeltlich erfolgt.
  16. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von Nexacor, soweit diese rechtzeitig durch Nexacor angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Server zu speichern. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die von ihm gespeicherten Daten auf die Server-Systeme von Nexacor unentgeltlich übertragen.
  17. Dem Kunden ist bekannt, dass seitens des Providers und Nexacor eventuelle gesetzlich geforderte Maßnahmen getroffen werden können, um sicherheitsrelevante Daten der Domain- und Emailnutzung zu speichern und öffentlichen Stellen auf berechtigter Anfrage vorzulegen.

§ 5 Vertragsstrafe

Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach § 4 Ziffern 1 bis 17 dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen und § 2 Ziffern 1 bis 3 und § 5 Ziffer 1 und 2 der Domain-Registrierungsbedingungen von Nexacor, kann Nexacor vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.000,00 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der von Nexacor im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Berechtigung zur Sperrung, Freistellung, Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Nexacor ist unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zur Sperrung der vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt.
  2. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt dabei im Ermessen von Nexacor. Nexacor wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert Nexacor den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung eines Rechtsverstoßes – zugreifen kann. Nexacor genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse sendet. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der Domain selbst, ist Nexacor berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des jeweiligen Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.
  3. Erlangt Nexacor von einem durch den Kunden begangenen offensichtlichen Rechts- oder Vertragsverstoß Kenntnis oder wird Nexacor aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist Nexacor zur unverzüglichen Sperrung berechtigt. Nexacor wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Nexacor ist berechtigt die Sperrung aufrecht zu erhalten, bis der Kunde Sicherheit geleistet, den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer angemessenen Vertragsstrafe gegenüber Nexacor abgegeben hat. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit bemisst sich nach der Höhe der zu erwartenden Kosten, die Nexacor aufgrund einer Inanspruchnahme durch Dritte oder durch staatliche Organe entstehen können.
  4. Im Falle eines nicht offensichtlichen Verstoßes, ist Nexacor zur Sperrung berechtigt, wenn er den Kunden unter Mitteilung des möglichen Rechtsverstoßes aufgefordert hat, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und Sicherheit zu leisten und der Kunde dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt. Nexacor ist berechtigt die Sperrung aufrecht zu erhalten, bis der Kunde die schriftliche Stellungnahme abgegeben und eine angemessene Sicherheit geleistet hat.
  5. Die Rechte stehen Nexacor insbesondere dann zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Soweit Nexacor von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Nexacor von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere die Rechtsverteidigungskosten Nexacor. Die Freistellung wirkt auch – als Vertrag zu Gunsten Dritter – für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.

§ 7 Mängelhaftung und Haftungsbeschränkung

  1. Für Leistungsstörungen ist Nexacor nur verantwortlich soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Nexacor nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der zu erbringenden Leistungen beruht. Störungen hat Nexacor im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Nexacor für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Nexacor eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  2. Nexacor übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Nexacor nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Cartravo haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig.
  3. Der Kunde ist für von ihm auf dem Server abgelegte Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte der Vertrag unwirksame Regelegungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
  3. Auf die vorliegende Vereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  4. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dieser oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Lörrach.
  5. Im Übrigen wird auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nexacor hingewiesen.

Stand: 27.02.2017

3. Besondere Bedingungen für Domainregistrierungen

Soweit der Kunde über die Nexacor GmbH (nachfolgend Nexacor genannt) eine Domain registriert, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nexacor GmbH folgende Regelungen:

§ 1 Allgemeines

  1. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (nachfolgend TLD genannt) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen, Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Organisation.
  2. Soweit Nexacor nicht selbst Vergabestelle für die betreffende TLD ist, beauftragt er lediglich im Auftrag des Kunden die Registrierung der Domain bei der Vergabestelle. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von Nexacor frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Nexacor im Verhältnis zwischen dem Kunden und der Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

§ 2 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Nexacor sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
  2. Der Kunde ist ferner verpflichtet zur Registrierung einer Domain die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers („Registrant“), des administrativen Ansprechpartners („Admin-C“ bzw. „Administrative Contact“) und des technischen Ansprechpartners („Tech-C“ bzw. „Technical Contact“) anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an Nexacor per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
  3. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, Nexacor unverzüglich anzuzeigen, wenn er aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.
  4. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen § 2 Ziffern 1 bis 3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß § 5 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hosting-Dienstleistungen der Nexacor GmbH.
  5. Vorstehende Regelungen gelten ausdrücklich auch für Streitigkeiten, die auf den unter der Domain abrufbaren Inhalten beruhen, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen.

§ 3 Registrierung

  1. Nexacor wird nach Beauftragung durch den Kunden die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Vergabestelle veranlassen oder die Domain selbst registrieren soweit er selbst Vergabestelle ist. Nexacor ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
  2. Soweit Nexacor nicht selbst Vergabestelle ist, hat Nexacor auf die Domain-Vergabe der oben genannten Organisationen keinen Einfluss. Nexacor übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
  3. Die Auskunft Nexacor darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch Nexacor aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung von Nexacor. Erst mit der Registrierung der Domain für den Kunden und der Eintragung in der Datenbank der Vergabestelle ist die Domain dem Kunden zugeteilt.
  4. Der Kunde wird bei der jeweiligen Vergabestelle als Domaininhaber und administrativer Ansprechpartner eingetragen. Nexacor ist berechtigt, bei Domains der TLDs („Endung“) .com, .net, .org, .cc, .biz und .info als E-Mail Adresse des Admin-C eine E-Mail Adresse von Nexacor einzutragen. Die Rechte des Kunden werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Der Kunde stimmt dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu.
  5. Eine Änderung des beantragten Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle ist ausgeschlossen. Möglich ist dann lediglich eine Kündigung der bestehenden und Neubeantragung der gewünschten Domain. Ist eine beantragte Domain bis zur Weiterleitung des Antrags an die Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, kann der Kunde einen anderen Domainnamen wählen. Das gleiche gilt, wenn bei einem Providerwechsel der bisherige Provider den Providerwechsel ablehnt. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.
  6. Nexacor darf unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete Seite einblenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt oder die Domain auf andere Inhalte umgeleitet hat.

§ 4 Kündigung, Erstattung von Entgelten

  1. Alle Erklärungen insbesondere die Kündigung der Domain, Providerwechsel, Löschung der Domain, bedürfen der Schriftform. Insoweit gelten jedoch ergänzend die AGB von Nexacor.
  2. Bei allen über Nexacor registrierten Domains kann der Kunde unter Einhaltung dieser Domain-Registrierungsbedingungen und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle diese kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende Top-Level-Domain (z.B. „.de“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Soweit nicht ausdrücklich der Vertrag über die Leistungen von Nexacor gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Vertrag über die Leistungen von Nexacor als solcher bzw. der Vertrag über die übrigen Domains fort, da diese auch unabhängig von der gekündigten Domain weiter genutzt werden können.
  3. Kann Nexacor dem Providerwechsel (KK-Antrag genannt) des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist Nexacor ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“). Nexacor behält sich vor, KK-Anträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden unbestrittenen offenen Forderungen von Nexacor beglichen sind.
  4. Soweit die Registrierung der Domain für die jeweilige Registrierungsdauer auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Nexacor fortdauert und damit die Domain weiter nutzbar bleibt, erfolgt weder für eine im Tarif enthaltene Domain noch für zusätzliche Domains eine Erstattung bereits bezahlter Entgelte.

§ 5 „Domain-Reseller“

  1. Ist der Kunde Reseller (Nicht-Endkunde) einer Domain, so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Endkunden („Domaininhaber“ oder „Registranten“) jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, den akkreditierten Registrar, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und dem akkreditierten Registrar bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für Domains tätig ist, seine Kunden zur Einhaltung der jeweiligen Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Kunde des Kunden wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.
  2. Soweit eine Domain durch einen Kunden für einen Dritten, insbesondere einen Kunden des Kunden („Zweitkunde“) registriert ist, darf der Kunde Änderungen der Daten („Whois-Daten“) dieser Domain – insbesondere auch die Übertragung der Domain – nur vornehmen, wenn dem Reseller ein schriftlicher Auftrag des Domaininhabers und/oder des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt, als auch für einen Auftrag, den er Nexacor in Vertretung des Zweitkunden erteilt. Auf Anforderung von Nexacor hat der Reseller Nexacor zum Nachweis der Berechtigung unverzüglich den schriftlichen Auftrag vorzulegen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen § 5 Ziffer 1 und 2 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß § 5 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hosting-Dienstleistungen der Nexacor GmbH.

§ 6 Schlussbestimmungen

Sofern dem Kunden eine Sub-Domain und/oder ein Unterverzeichnis von Nexacor angeboten wird gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Stand: 27.02.2017

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